Skip to main content

Alles Wichtige

auf einen Blick

Von A bis Z sind hier alle Infos an einem Ort

Von A wie Abmeldung bis Z wie Zusammenleben. Hier bleiben hoffentlich keine Fragen mehr offen. Falls doch, wenden sie sich bitte vertrauensvoll an unserer Sekretariat.

Zum Lesen der Informationen einfach auf das + klicken

A

Abmeldung von der Schule

Eine Abmeldung von der Schule vor Ende der Grundschulzeit erfolgt von den Erziehungsberechtigten während der Bürozeiten mit Angabe der neuen Adresse und der neuen Schule. Wenden Sie sich dafür bitte an unser Sekretariat.

AGs

Es werden sowohl vom Förderverein als auch von den Lehrkräften verschiedene Arbeitsgemeinschaften angeboten. Eine genaure Übersicht finden Sie auf der Seite für Kinder.

Anmeldung

Die Kindergartenkinder im Schulbezirk Oberursel (Pflichtkinder und „Kann-Kinder“) werden in der Regel im März/April des Vorjahres für das darauffolgende Jahr angemeldet. Dazu werden alle Kinder angeschrieben. „Kann-Kinder“ erhalten bis Ende Mai / Anfang Juni des Jahres, in dem sie eingeschult werden sollen, die verbindliche Zusage oder Absage.

Anschriftenänderungen

Wir bitten Sie, Änderungen der Anschrift und insbesondere der Telefonnummer (für Notfälle) sofort dem Sekretariat und der jeweiligen Klassenleitung über die Schul Cloud App mitzuteilen.

Aufenthalt in der Schule

Es ist wünschenswert, die Kinder grundsätzlich am Schultor zu verabschieden bzw. abzuholen. Diese Regelung dient dazu, die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern.

Die Erstklässler werden in den ersten Wochen von ihren Klassenlehrkräften an einem vereinbarten Ort auf dem Schulhof abgeholt.

Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, gilt folgender Grundsatz: Schulfremde und Eltern haben abgesehen von den Hol- und Bringzeiten nur aus dringlichen Gründen die Schule zu betreten. In diesem Fall bitten wir um Anmeldung im Sekretariat.

Aufsicht

Die Kinder werden in der Schule je nach Stundenplan ab 7:40 Uhr von den Lehrkräften beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes. Während der Pausen und während des Unterrichts dürfen die Kinder das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Tun sie es dennoch widerrechtlich, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. In diesem Fall informiert die Schule die Eltern zeitnah.

B

Beurlaubungen

Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch die Klassenleitung gewährt werden. Eine längere Beurlaubung, sowie eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien, ist nur in seltenen Ausnahmefällen und auf Antrag bei der Schulleitung möglich. Stellen Sie den schriftlichen Antrag mindestens vier Wochen vor Antritt.

Bewegliche Ferientage

Bewegliche Ferientage werden vom Staatlichen Schulamt nach Antrag der Schule zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Die Schule kommuniziert diese Termine in der Terminliste auf der Homepage und im Hausaufgabenheft.

Bundesjugendspiele

Zum Ende des Schuljahres finden die Bundesjugendspiele für alle Klassen auf dem Schulgelände statt.  Diese werden verpflichtend für Grundschulen in der Wettbewerbsform durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in unseren News. Bei schlechter Witterung steht ein Ausweichtermin zur Verfügung. Zur optimalen Durchführung ist die tatkräftige Unterstützung durch Eltern notwendig.

Bürozeiten

Das Büro ist montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 12:00 Uhr besetzt. Kontaktinformationen finden Sie hier.

D

DaZ-Konzept

Genauere Informationen über unser DaZ-Konzept (Deutsch als Zweitsprache) entnehmen Sie bitte dem Schulprogramm.

E

Einschulung

Die Einschulungen erfolgen in der Regel am zweiten oder dritten Schultag nach den Sommerferien. Sie beginnen mit einem ökumenischen Gottesdienst und werden mit einem festlichen Akt in der Aula der Grundschule am Urselbach fortgeführt. Der anschließende Unterricht an diesem Tag dauert circa eine Schulstunde.

Über die Einschulung werden die Eltern der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Regel im Juni oder Juli auf einem Elterninformationsabend informiert. Darüber hinaus werden Details der Einschulung in einem Brief an die Familien übermittelt.

Elternbeirat

Die Eltern der  1. und 3. Klassen wählen auf ihrem ersten gemeinsamen Elternabend den Elternbeirat. Der Elternbeirat fungiert als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin zwischen Eltern, Klassenleitung und der Schulleitung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Eltern.

Elternbriefe

Mehrmals im Schuljahr erfolgen wichtige Informationen und Termine in Elternbriefen über die App schul.cloud. Vergessen Sie nicht, regelmäßig in der App nach den neusten Infos zu schauen. Weitere Infos zur Anmeldung in der schul.cloud finden Sie auf der Eltern-Seite.

Elternmithilfe

Eine Schule lebt von der engagierten Mithilfe von Eltern. Bei allgemeinen Aktivitäten (z. B. Sport-, Schulfesten und AGs), sowie klasseninternen Veranstaltungen (z. B. Wandertage, Unterrichtsgänge, Klassenfeste) nehmen wir gerne die Mithilfe der Eltern in Anspruch.

Mit der Elternvertretung wird eine wichtige Verbindung zwischen Schule und Eltern geschaffen. Diese Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung ergeben sich im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz. In jeder Klasse werden zwei Elternbeiräte für zwei Jahre gewählt, die zusammen den Schulelternrat bilden.

Der Förderverein unterstützt die Schule mit Geldspenden, die der gesamten Schulgemeinschaft zugutekommen.

Ebenso wie die Lehrkräfte haben auch Eltern Pflichten. Sie tragen dafür Sorge, dass die Schulkinder pünktlich zum Unterricht erscheinen, an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnehmen, die notwendige Ausstattung an Materialien haben und dass die Kinder die räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen für Hausaufgaben haben.

Elternsprechtag

Einmal jährlich findet in der Grundschule für alle Erziehungsberechtigten der Elternsprechtag – in der Regel im Zeitraum rund um die Halbjahreszeugnisse – statt. Einzelgespräche sind nach vorheriger Terminabsprache mit den Lehrkräften jederzeit möglich.

Empfehlungen / weiterführende Schulen

Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist ein komplexer Prozess, der sich wie folgt aufgliedert:

  • bis 25. Februar – Einzelberatungsgespräche
  • bis 5. März – Antragstellung der Eltern über Schulform und Schule
  • Klassenkonferenz zum gestellten Antrag
  • Weiterleitung des Antrages an die weiterführende Schule

Erste Hilfe

Auch in der Schule passiert hin und wieder ein Unfall. Eine erste Versorgung der Verletzung geschieht in der Schule. Kleine Verletzungen behandeln wir mit Zuwendung, Pflaster und einem Kühlakku. Sollte eine ärztliche Versorgung notwendig sein, alarmieren wir den Rettungsdienst. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die Schule kurzfristig mit Eltern oder Bezugspersonen Kontakt aufnehmen kann. Wir brauchen auch hierfür immer die aktuelle Telefonnummer.

Erziehungsvereinbarungen

Die Erziehungsvereinbarungen sind im Hausaufgabenheft gelistet. Diese werden zum Schuljahresbeginn gemeinsam in der Klasse besprochen und von Eltern, Schülerinnen und Schülern und der Schule unterschrieben.

F

Fahrradbenutzung

Da Kinder mit komplexen Verkehrssituationen, die sie auf ihrem Schulweg oft bewältigen müssen, überfordert sind, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Kind – wenn überhaupt – erst ab dem vierten Schuljahr nach der Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Ein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrrad bzw. Diebstahl besteht über die Schule nur in der Zeit der Fahrradprüfung.

Bitte überprüfen Sie das Fahrrad Ihres Kindes in jedem Fall auf Verkehrssicherheit und achten Sie darauf, dass das Rad auch mit einem Schloss versehen ist. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad abgeschlossen werden. Sicheres Radfahren ist nur mit gutsitzenden Helmen möglich.

Fasching

In der Regel feiert die Schulgemeinde am Faschingsdienstag in der zweiten bis vierten Stunde Fasching. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Kinder dem Fest angemessen verkleidet in die Schule kommen. Das Verwenden von Schwertern, Pistolen aus Plastik, jeglichen anderen Waffen, sowie Schaumstoff oder anderen Materialien, Konfetti etc. bleiben bitte zu Hause.

Ferientermine

Die Ferientermine finden Sie jederzeit auf unser “News & Termine” Seite und auch über das Hausaufgabenheft.

Am Tag vor den Ferien endet der Unterricht um 10:45 Uhr. In der Regel haben die Kinder in der ersten und zweiten Schulstunde Unterricht nach Plan und in der dritten Stunde Klassenlehrerunterricht. Vor den Sommerferien ist von der ersten bis zur dritten Stunde Klassenlehrerunterricht.

Forder- und Förderunterricht

Um Kindern eine erfolgreiche Mitarbeit in unserer Schule zu ermöglichen, erhalten einige Schüler in Absprache mit ihren Eltern eine zusätzliche oder parallel zum Unterricht stattfindende Förderung. Diese kann einzeln, in Gruppen, im Klassenverband oder auch in jahrgangsübergreifenden Gruppen stattfinden.

Förderung bezieht sich auf Kinder, die in Bereichen noch Defizite aufzeigen, Forderunterricht zielt auf Kinder, die besondere Stärken oder Begabungen haben.

Es gibt kein Recht auf Förder- bzw. Forderunterricht, weil dieser immer an eine zusätzliche personelle Ressource gebunden ist. Der Unterricht ist für die Kinder verpflichtend.

Frühstück

Ein gesundes Frühstück ist sehr wichtig für den Lernerfolg Ihres Kindes. Nur so erhält es die Energien, die es braucht, um den ganzen Morgen erfolgreich mitarbeiten zu können. Jeden Tag nach der ersten Pause frühstücken die Kinder in ihren Klassen gemeinsam. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausgewogene Mahlzeit mit. Hierbei sollte Verpackungsmüll weitestgehend, z.B. durch eine Butterbrotdose, vermieden werden. Obst, klein geschnittenes Gemüse und ein lecker belegtes Brot sorgen für die nötige Energie, die Ihr Kind zum Lernen und Wachsen benötigt. Wichtig ist auch eine gut verschließbare Trinkflasche mit ungesüßtem Tee oder Wasser. Denken Sie daran, dass Kinder viel Durst haben.

Frühstückspause

Von 9.45 bis 10.00 Uhr wird gemeinsam im Klassenverband gefrühstückt.

Die Schule legt Wert darauf, dass die Kinder ein möglichst gesundes, gehaltvolles Frühstück mitbringen und auf Süßigkeiten verzichten.

Fundkiste

Sachen, die verloren gehen oder vergessen wurden, werden in der Schule gesammelt. Im Foyer unter dem Treppenaufgang zur Aula steht die Fundkiste. Bitte schauen Sie hin und wieder einmal nach, ob sich dort Dinge Ihres Kindes befinden.

Zweimal im Jahr werden die liegen geblieben Fundsachen gemeinnützigen Zwecken zugeführt.

Sachen, die verloren gehen oder vergessen wurden, werden in der Schule gesammelt. Im Foyer unter dem Treppenaufgang zur Aula steht die Fundkiste. Bitte schauen Sie hin und wieder einmal nach, ob sich dort Dinge Ihres Kindes befinden.

Zweimal im Jahr werden die liegen geblieben Fundsachen gemeinnützigen Zwecken zugeführt.

H

Handy

Handy und Smartwatches sind bei den Schülerinnen und Schülern am Schulvormittag nicht erwünscht. Eine Duldung dieser Geräte bezieht sich ausschließlich auf die Mitnahme eines ausgeschalteten Gerätes im Schulranzen. Ein Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Verlust besteht vonseiten der Schule nicht.

Die Handy- oder Smartwatchbenutzung während des Schulvormittages ist verboten, sie sollen ausgeschaltet sein. Bild-, Ton-, oder Videoaufnahmen oder das Abspielen von Video-, Bild- und Tondokumenten sind verboten. Bei Missbrauch wird das Gerät eingezogen und muss von den Eltern persönlich abgeholt werden.

Hausaufgaben

Von Montag bis Freitag bekommen die Schülerinnen und Schüler Hausaufgaben auf, die sie selbstständig erledigen sollen. Kinder der 1. Klasse erhalten freitags keine Hausaufgaben. Gerne können die Eltern den Kindern bei auftretenden Fragen behilflich sein. Die Kinder der ersten und zweiten Klasse sollen maximal 30 Minuten für die Aufgaben benötigen, bei den dritten und vierten Klassen sollen 60 Minuten nicht überschritten werden.

Hausmeister

Der Hausmeister unserer Schule ist Herr Leinweber. Sein Raum befindet sich schräg gegenüber vom Haupteingang.

Hitzefrei

Ist in einem repräsentativen Klassenraum die Temperatur um 11:00 Uhr über 25 Grad Celsius entscheidet die Schulleitung über eine Hitzefreiregelung. Konkret bedeutet dies:

Alternative Räumlichkeiten und angemessene Lernmethoden sind von den Lehrkräften zu prüfen.

Nach der fünften Stunde kann der Unterricht durch Spielphasen ersetzt werden.

Die Unterrichtszeiten bleiben auch bei großer Hitze gemäß dem Stundenplan und somit für die Eltern verlässlich. Bei tagelanger Hitze können auch Ausflüge zu außerschulischen Orten (Wald, Museum…) geplant werden. Hierbei können zusätzliche Kosten für Eltern entstehen.

I

Informationen

Im Foyer der Schule finden Sie Pinnwände, auf denen aktuelle Veranstaltungen rund um die Schule bekannt gemacht werden (Elternarbeitsworkshops, Elternabende der Oberurseler Initiative, Fördervereinssitzungen und mehr). Weitere Informationen über aktuelle Termine und Neuigkeiten finden sie auf unserer “News & Termine” Seite.

K

Kinderkonferenz

In regelmäßigen Abständen treffen sich die Klassensprecher und Klassensprecherinnen aller dritten und vierten Klassen mit einer Lehrperson und treten in einen konstruktiven sowie demokratischen Austausch. Die besprochenen Vorschläge und Gedanken der Schülerinnen und Schüler werden in einer folgenden Dienstversammlung bzw. Lehrerkonferenz den Lehrkräften unterbreitet.

Klasseneinteilung

Die Schulleitung entscheidet über die Klassenbildung, Unterrichtsversorgung und Klassenleitungen.

Dazu beachtet sie diese Kriterien:

  • möglichst gleiche Schülerzahl pro Klasse
  • möglichst gleichmäßige Verteilung von Jungen und Mädchen
  • Fördern des individuellen Lernens durch heterogene Lerngruppen
  • Berücksichtigung bestehender Freundschaften, aber auch der Möglichkeit, neue Freunde zu finden
  • Schaffen neuer Chancen
  • Integration
  • Transparenz

Freundschaftswünsche können die Eltern der Schule schriftlich mitteilen. Grundsätzlich ist die Schule bemüht, einen Wunsch umzusetzen.

Klassenfahrten

Mehrtägige Klassenfahrten zum Ende der Grundschulzeit werden gemeinsam im Jahrgangsteam festgelegt.

Klassen-, Jahrgangs-, Schulfeste

Zu verschiedenen Anlässen werden in den einzelnen Klassen, in den Jahrgängen oder für die gesamte Schule Feste für die Schülerinnen, Schüler und ihre Familien am Nachmittag veranstaltet. Die Aufsichtspflicht liegt dabei bei den Eltern.

Krankheit

Ist Ihr Kind krank oder bleibt aus anderen Gründen der Schule fern, muss es im Vorfeld des Unterrichts entschuldigt werden. Dazu nutzen Sie bitte die telefonische Entschuldigung über das Sekretariat unter 06171/25730 oder die bekannten Kommunikationswege.

Jeder einzelne Tag muss entschuldigt werden. Erfolgt keine Entschuldigung, sind wir verpflichtet, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten anzurufen und den Grund des Fernbleibens zu erfragen. Sind Eltern auf den uns gegebenen Notfallnummern nicht zu erreichen, müssen wir davon ausgehen, dass auf dem Schulweg ein Unglück geschehen ist und müssen gegebenenfalls entscheiden, ob die Polizei zu informieren ist (siehe auch Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 Abs. 3).

L

Läuse

Wenn Läuse in der Schule entdeckt werden, informieren wir die Eltern des betreffenden Kindes und die Elternschaft der Klasse unverzüglich. Parallel sind wir auf Grundlage des Seuchenschutzgesetzes verpflichtet, das Gesundheitsamt über den Befall mit Namen und Adresse zu informieren.

Bitte kontrollieren Sie dann Ihr Kind auf Läuse und Nissen. Wenn ein Kind Kopfläuse hat, bleibt es so lange zu Hause, bis es davon befreit ist.

Im Wiederholungsfall oder in Einzelfällen benötigt die Schule bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine ärztliche Bescheinigung. Treten Läuseepidemien auf, wird die Schule weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Gesundheitsamt, der Lehrkraft und dem Elternbeirat ergreifen.

Lehrmittelfreiheit

In Hessen werden den Schülerinnen und Schülern die Schulbücher kostenfrei ausgeliehen. Mit dem kostenlosen Überlassen von Schulbüchern verbindet das Land Hessen die Sorgfaltspflicht, d. h. bei vorzeitigem Verbrauch, unsachgemäßer Behandlung oder Verlust haben die Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.

Lehrmittelfreiheit bezieht sich grundsätzlich nicht auf Arbeitshefte. Diese zählen zu den Verbrauchsmaterialien, weil in Arbeitshefte hineingeschrieben wird und diese nicht wiederverwendet werden können.

M

Medienkonzept

Genauere Informationen über unser Medienkonzept entnehmen Sie bitte dem Schulprogramm.

O

Ordnungsmaßnahmen

Nachdem pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben, ist es möglich, Ordnungsmaßnahmen festzulegen. Sie werden beispielsweise bei Verstößen gegen eine Rechtsnorm, eine Anweisung oder die Schulordnung festgelegt. Das Hessische Schulgesetz (HSchG) sieht eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen vor, die stets nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden sollten und dem Schutz von Personen oder Dingen dienen müssen. Die Schülerin oder der Schüler sowie die Eltern haben das Recht, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, bevor eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet wird. Lediglich im Fall des Ausschlusses vom Unterricht für den Rest des Tages kann darauf verzichtet werden, weil sich diese Maßnahme ansonsten nicht durchführen lässt. Spätestens nach zwei Schuljahren werden alle mit der Ordnungsmaßnahme verbundenen Einträge und Schriftstücke aus der Schülerakte gelöscht, sofern es in dieser Zeit zu keinen weiteren Vorfällen gekommen ist.

P

Pädagogische Tage

Fortbildungsplanung ist ein zentraler Aspekt der Qualitäts- und Schulentwicklung. Insbesondere Pädagogische Tage können Ausgangspunkt für Schulentwicklungsprozesse sein, die der Bilanzierung und Planung weiterer Schritte dienen und als Fortbildungsveranstaltung des gesamten Kollegiums genutzt werden.

Dies bedeutet, dass pädagogische Tage in aller Regel allein in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden dürfen und nur ausnahmsweise nach Art und Inhalt dieser Veranstaltung der schulinternen Fortbildung Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden darf.

Momentan finden pädagogische Tage  nur im Zusammenhang mit Medienbildung und Digitalisierung statt. Nähere Informationen hierzu gibt die Schule an die Eltern weiter.

Parken

Vor der Schule sind das Halten und Parken verboten. Bitte beachten Sie diese Parkordnung, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Pausen

Nach der zweiten und vierten Stunde haben die Kinder 20 bzw. 15 Minuten Hofpause. Kinder brauchen viel Bewegung, frische Luft und müssen sich austoben. Deshalb verzichten wir nur bei schlechtem Wetter (z. B. Dauerregen) auf die Hofpause. Wir bitten Sie, Ihr Kind der Jahreszeit und Witterung entsprechend zu kleiden.

Projektwoche

Alle zwei Jahre findet abwechselnd eine Projektwoche oder ein Schulfest statt. So nimmt jedes Kind zweimal in seiner Grundschulzeit an einer Projektwoche teil. Die Projektwoche erfolgt in der Regel klassenübergreifend und zu einem bestimmten Thema.

Pünktlichkeit

Die Schule erwartet von allen, dass sie die vorgegebenen Zeiten einhalten. Falls Sie dennoch einmal verschlafen sollten, reicht im Einzelfall eine Entschuldigung über das Kind aus.

R

Radfahrausbildung

Die Verkehrserziehung hat im Sachunterricht über alle vier Grundschuljahre einen hohen Stellenwert. Im vierten Schuljahr mündet die sogenannte Mobilitätserziehung in der Radfahrprüfung, der eine intensive theoretische und praktische Übungsphase vorausgeht. Die Prüfung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Kontaktbeamten der Polizei durchgeführt. Wir benötigen in jedem Jahr die Hilfe tatkräftiger Eltern als Begleiter im Realverkehr.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird an der Grundschule am Urselbach nach Konfessionen getrennt erteilt. Parallel dazu wird auch das Fach Ethik angeboten. Alle Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, dieses zu besuchen. Grundsätzlich dürfen alle Kinder, unabhängig von ihrem Glauben am Religions- oder Ethikunterricht teilnehmen. Ein Gruppenwechsel muss immer schriftlich über das Schulsekretariat eingereicht werden und ist nur zu den Schulhalbjahren möglich.

S

Schulbücherei

In unserer Schulbücherei können sich die Schulkinder kostenfrei Bücher ausleihen. Es stehen für alle Altersgruppen und alle Lesefähigkeiten Bücher zur Verfügung. Die Bücherei hat täglich in der 1. und zum Teil auch in der 2. Pause geöffnet. Darüber hinaus besuchen die Kinder der 1. und 2. Klassen die Bücherei in einer Unterrichtsstunde pro Woche. Die Dritt- und Viertklässler können die Bücherei nach Absprache nutzen.

Für weitere freiwillige Helfer, die die Bücherei betreuen, sind wir jederzeit sehr dankbar.

Schulelternbeirat

Der SEB ist die gewählte Elternvertretung, die sich alle zwei Jahre neu zusammensetzt. Die Aufgaben des SEB sind im Schulgesetz festgeschrieben.

Der Schulelternbeirat besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen. Er trifft sich regelmäßig im Schuljahr, um mit der Schulleitung pädagogische Fragen und das Schulleben aus Elternsicht zu erörtern. Der SEB arbeitet eng mit dem Förderverein zusammen, wenn Feste und andere Aktionen durchgeführt werden sollen.

Den aktuell gewählten Beirat und weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Eltern.

Schulfest

An der Grundschule am Urselbach findet alle zwei Jahre ein Schulfest zu einem bestimmten Motto statt. Das Schulfest erfolgt im Wechsel zu einer Projektwoche.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste schulische Gremium. Zu gleichen Teilen beraten und beschließen Eltern (5) und Lehrer (5) unter anderem über das Schulprogramm, genehmigen Konzepte und erörtern schulische Entwicklungsperspektiven. Gewählt werden die Mitglieder der Elternbank von dem Schulelternbeirat und die Mitglieder der Lehrerbank von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz für eine Legislaturperiode von zwei Jahren.

Den Vorsitz hat die Schulleitung

Schulleitung

Die Schulleiterin der Grundschule am Urselbach ist Frau Christina Koch. Sie leitet die Verwaltung und organisiert den Unterrichtsbetrieb gemeinsam mit der Konrektorin Frau Andrea Lipp. Darüber hinaus ist die Schulleiterin Hausherrin und Dienstvorgesetzte für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Schulordnung

Die Schulordnung regelt das friedliche Miteinander im Schulalltag. Bitte besprechen Sie die Regelungen, welche sich im Hausaufgabenheft befinden, mit Ihrem Kind und unterstützen Sie es bei deren Umsetzung.

Schulpflicht

Ihr Kind untersteht der gesetzlichen Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen und die dafür notwendigen Materialien haben.

Schulranzen

Bitte überprüfen Sie regelmäßig das Gewicht des Schulranzens. In allen Klassen gibt es die Möglichkeit, Unterrichtsmaterialien, die nicht täglich benutzt werden, aufzubewahren. Bitte tragen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Sorge dafür, dass das für die erfolgreiche Mitarbeit notwendige „Werkzeug“ zuverlässig im Mäppchen bzw. im Ranzen ist.

Schulweg

Bitte lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Bewegung und frische Luft vor dem Unterricht fördern Wohlbefinden und Selbstständigkeit Ihres Kindes. Da Kinder den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs oft noch nicht gewachsen sind, empfehlen wir, dass sie nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren, bevor sie an der praktischen Radfahrausbildung im vierten Schuljahr teilgenommen haben. Die Entscheidung hierüber treffen Sie; die Verantwortung liegt bei Ihnen. Wenn Sie Ihr Kind ausnahmsweise einmal mit dem Auto zur Schule bringen oder von hier wieder abholen, dann fahren Sie bitte nicht unmittelbar vor das Schultor. Halten oder warten Sie in einiger Entfernung, um die Kinder sicher aus- und einsteigen zu lassen und keine anderen Schulkinder zu gefährden. Bitte nutzen Sie hierzu nicht die Lehrerparkplätze!

Sportunterricht

Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit geeigneter Sportkleidung zulässig (siehe Aufsichtsverordnung § 18 Absatz 2). Besonders wichtig sind Sportschuhe, die dem Fuß Halt bieten und eine rutschfeste helle Sohle haben, um Abriebspuren auf dem Hallenboden zu vermeiden. Lange Haare Ihrer Kinder müssen während des Sportunterrichts zusammengebunden werden. Es ist nicht erlaubt Schmuck, Uhren und andere Gegenstände im Sportunterricht zu tragen. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich. Das Kind erhält eine alternative Beschäftigung in der Turnhalle. Im dritten Schuljahr wird im Taunabad Oberursel Schwimmunterricht erteilt. Hierbei sind besondere Vorschriften zu beachten (z. B. notwendige Feststellung der Schwimmtauglichkeit), über die Sie rechtzeitig informiert werden.

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet im dritten Schuljahr anstelle von zwei Sportstunden statt. Die Kinder gehen zu Fuß zum Taunabad Oberursel.

Ziel ist es, bei allen Kindern die Schwimmfähigkeit zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wünschenswert, dass die Kinder im Vorfeld zumindest an das Wasser gewöhnt sind und bestenfalls bereits einen Schwimmkurs besucht haben.

Kinder, die vom Schwimmunterricht befreit werden sollen, benötigen dafür eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Im Einzelfall kann es auch das Attest eines Arztes sein. Kinder, die vom Schwimmen befreit sind, besuchen zeitgleich eine andere Klasse in der Schule.

T

Tandem-Arbeit

In regelmäßigen Abständen treffen sich eine feste Gruppe von Lehrkräften der Grundschule am Urselbach mit einigen Erziehern der umliegenden Kindergärten, um die pädagogische Arbeit gemeinsam weiterzuentwickeln, damit der Übergang zwischen Kindergarten und Schule reibungslos gelingt.

U

Unterrichtszeiten

Frühbetreuung ab 07:40 Uhr
1. Stunde 07:50 – 08:35 Uhr
2. Stunde 08:40 – 09:25 Uhr
Pause 09:25 – 09:45 Uhr
Frühstück 09:45 – 10:00 Uhr
3. Stunde 10:00 – 10:45 Uhr
4. Stunde 10:50 – 11:35 Uhr
Pause 11:35 – 11:50 Uhr
5. Stunde 11:40 – 12:35 Uhr
6. Stunde 12:35 – 13:20 Uhr

Unfälle

Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg, während der Unterrichtszeiten und in den Pausen auf dem Schulgelände beim Gemeindeunfallversicherungsverband Hessen unfallversichert. Dies gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Bitte informieren Sie umgehend die Klassenlehrerin oder die Schulleitung bei Unfällen. In jedem Fall ist eine Unfallmeldung im Sekretariat der Schule auszufüllen. Bringen Sie dazu bitte nach Möglichkeit den Unfallbericht des erstbehandelnden Arztes mit.

Bei Sachschäden besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule (bis auf wenige Ausnahmen). Hier gilt das Verursacherprinzip – wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch begleichen. Wir empfehlen daher dringend eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind.

V

Verabschiedung der vierten Klassen

Am Ende des Schuljahres werden die vierten Klassen in einem festlichen Rahmen verabschiedet.

Die Eltern der Schulabgänger und sonstigen Schulgemeinde sind zur Verabschiedung herzlich eingeladen.

Versicherungsschutz

Ihr Kind ist während der gesamten Unterrichtszeit, bei allen Schulveranstaltungen und auf dem normalen direkten Schulweg gegen Unfälle versichert. Alle Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ohne Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgebäude verlässt, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule sowie der Versicherungsschutz. Die Eltern tragen in diesem Fall die Verantwortung.

Eine Versicherung gegenüber Sachschäden besteht vonseiten der Schule grundsätzlich nicht. Im Schadensfall muss grundsätzlich der Verursacher den Schaden privat regulieren. Ausnahmen sind Beschädigungen der Brille, wenn sie getragen wird. Wir empfehlen daher allen Eltern eine private Haftpflichtversicherung.

Vorlaufkurs

Der Vorlaufkurs wird für Kinder, die im nächsten Schuljahr eingeschult werden und noch Schwierigkeiten bei ihrer Verständigung in der deutschen Sprache haben, in der Grundschule am Urselbach durchgeführt. In Kleingruppen werden die Kinder regelmäßig in ihrer Sprach- und Ausdrucksfähigkeit spielerisch gefördert, um auf diese Weise ihre sprachliche Kompetenz im Bereich Deutsch zu steigern. Der Besuch des Vorlaufkurses ist für diese Kinder verpflichtend!

Vertretungskonzept

Die Grundschule am Urselbach ist eine Schule mit verlässlichen Unterrichtszeiten. Erkrankt eine Lehrkraft, sorgt die Schule für geeignete Vertretung, um die verlässliche Beschulung Ihrer Kinder zu garantieren.

W

Weihnachtssingen

Vor den Winterferien findet an der Grundschule am Urselbach ein Weihnachtssingen in der Schulaula statt. Einzelne Klassen der Grundschule am Urselbach führen etwas vor, was sie in den Wochen zuvor einstudiert haben. Eltern, Verwandte und Freunde sind herzlich willkommen.

Weiterführende Schulen

  • Erich Kästner-Schule, Gesamtschule mit gymnasialem Zweig, Real- und Hauptschule, Karl-Hermann-Flach-Straße 60, Tel. 628350
  • Gymnasium Oberursel, Berliner Straße 11, Tel. 637150
  • Integrierte Gesamtschule Stierstadt – IGS, Kiesweg 17-19, Tel. 98630
  • Freie Waldorfschule Vordertaunus (Freier Schulträger), Eichwäldchenweg 8, Tel. 8870-0
  • Frankfurt International School (FIS) (Privatschule), An der Waldlust 15, Tel. 2024-474

Wettbewerbe

Die Kinder der Grundschule am Urselbach haben die Möglichkeit, an verschiedenen Wettbewerben teilzunehmen:

  • Känguru-Mathematikwettbewerb (Klassen 3 & 4)
  • Bücherlöwen-Lese-Cup (Klassen 2 & 3)

Widrige Wetterverhältnisse

Die grundsätzlichen Regelungen bei Glatteis und widrigen Witterungsverhältnissen werden nachfolgend beschrieben:

Die Kinder kommen bitte nur dann zur Schule, wenn die Eltern einschätzen können, dass keine unverhältnismäßig große Gefahr für Leib und Seele gegeben ist. Bei Glatteis und anderen widrigen Witterungsverhältnissen (Sturm, Hagel, starker Schneefall, u. a. m.) dürfen die Eltern somit selbst entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule kommen soll. Die Schulpflicht ist dann ruhend.

Grundsätzlich findet bei extremen Witterungsverhältnissen nur eingeschränkt Unterricht statt, in seltenen Ausnahmefällen fällt der Unterricht aus. Wir sind dennoch vonseiten der Schulleitung sehr bemüht, bei allen Witterungsbedingungen eine Betreuung der Kinder zu organisieren, die in der Schule ankommen.

Z

Zeugnisse

Zeugnisse spiegeln den aktuellen Lernstand eines Kindes wider. Sie werden am Ende des Schuljahres in allen Klassenstufen ausgeteilt. Dabei erhalten die Erstklässler eine verbale Einschätzung.

In den Klassenstufen zwei bis vier erhalten die Kinder ein Notenzeugnis. Darauf vermerkt sind auch Aussagen zu Kompetenzen in den Teilbereichen des Faches Deutsch (mit einer separaten Anlage zum Zeugnis) sowie die Teilnahme an Forder- oder Förderkursen.

Erhält ein Kind einen Nachteilsausgleich, der eine Note beeinflusst, ist auch dieser unter Bemerkungen vermerkt. Das Endjahreszeugnis bezieht sich auf das ganze Schuljahr.

Zum Ende des ersten Halbjahres erhalten die Kinder der dritten und vierten Klassen ein „Zwischenzeugnis“. Es soll in erster Linie dem Kind Entwicklungspotenziale aufzeigen.

Die Leistungsbewertung und damit die Zeugnisnoten sollen dem Spannungsfeld zwischen individuellem Lernfortschritt, Vergleichbarkeit von Leistungen, Subjektivität der Bewertung und individueller Sicht auf das Kind gerecht werden.

Zusammenleben

Wir möchten, dass sich alle Kinder in der Schule wohlfühlen und unsere Schule als „ihre Schule“ wahrnehmen. Ganz wesentlich dafür sind auch Ihre Haltung gegenüber der Schule und Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der Schule.

Die Schüler der Grundschule am Urselbach sollen ihre Schule als einen Ort erfahren, der neben der Wissensvermittlung auch Raum lässt für grundlegende Erfahrungen sowie für eigenverantwortliches und selbstständiges Lernen. So möchten wir eine Lernatmosphäre schaffen, die es allen ermöglicht, sich akzeptiert zu fühlen und miteinander zu lernen. Dazu werden im Verlauf des ersten Schuljahres zwischen Schülern, Elternhaus und Schule Erziehungsvereinbarungen geschlossen, um elementare Rechte und Pflichten herauszustellen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung.

AKTUELLE NEWS

Spannende Veranstaltungen und Erlebnisse, über die wir berichten.

DIE SCHUL.CLOUD

Wir nutzen die schul.cloud für die ganze Kommunikation.